Das Förderprogramm der BKJ bot einen sicheren Rahmen für das Projekt, war aber auch mit vielen inhaltlichen und verwaltungstechnischen Anforderungen verbunden.
Diese waren zum Teil vom BMBF vorgegeben:
- Zielgruppe bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche nach 10. Nationalen Bildungsbericht von 3 bis 18 Jahren
- Veranstaltungen nur im außerschulischen Rahmen
- keine Honorare für organisatorische und verwaltende Tätigkeiten
- Verwaltungspauschale von 5% der Fördersumme pro Jahr pro Bündnis
- keine anteilige Büro-, Personal- oder Betriebskostenförderung
- lokale Bündnisse von mindestens drei zivilgesellschaftlichen Akteuren
- keine Eigenmittel erwartet, lediglich Eigenleistung bzw. zur Verfügung stellen räumlicher Ressourcen
Vorgaben des BKJ-Programmes
- zweistufiges Antragsverfahren
- Auswahl von drei Modulen aus vorgegebenem Modulsystem
- sämtliche Module mussten finanziell und inhaltlich detailliert vorgeplant werden
- feste Höchstsätze für Honorare/Fahrtkosten
- Zusammenarbeit von drei Partnern aus kultureller Bildung, Sozialraum und formaler Bildung (Kita, Schule)
- die Angebote sollten den Lebensraum und die Lebenssituationen, d. h. das tägliche Umfeld der Kinder und Jugendlichen einbeziehen
- die Kinder und Jugendlichen sollen ihr kreatives Potenzial erkennen und stärken, künstlerische Ausdrucksformen entdecken und kennenlernen sowie ihre Persönlichkeit und Kompetenzen entwickeln und reflektieren können.
Herausforderungen und Stolpersteine
- die teilweise strikten Vorgaben zu den einzelnen Kosten waren schwer einzuhalten
- intransparente Übersicht der Verwaltungsvorschriften
- häufige Rücksprachen mit BKJ selbst bei kleinen Abweichungen notwendig
- Details zu förderfähige Ausgaben und Kostenarten erforderten mündliche Absprachen
- zu viele Informationen
- hoher Verwaltungsaufwand